Schützen &
begleiten

Die Website beschreibt die Bausteine zur Entwicklung von Schutzkonzepten zur Prävention sexueller Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf der Ebene von Ortsgemeinden und -gruppen der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten und der Adventjugend in Deutschland. Ziel dieser Website und der zur Verfügung stehenden Materialien ist es, Anregungen und Unterstützung für die Entwicklung eines passgenauen Schutzkonzepts zu geben.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht1 auf Schutz vor sexueller Gewalt2. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz3 verlangt deshalb verbindlich die Entwicklung von Schutzkonzepten4 für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe5. Bei einem Schutzkonzept geht es darum, wie Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt und wie ihnen sichere Orte geboten werden können. Ein Schutzkonzept ist die Antwort auf die Frage: „Was muss geschehen, damit nichts geschieht?6

Das Schutzhaus zeigt die Bausteine oder Bestandteile eines Schutzkonzeptes. Sie können einzeln angeklickt werden, um mehr Informationen zu den spezifischen Themen zu erhalten. Alle Bausteine werden inhaltlich in der Analyse von Schutz- und Risikofaktoren vereint. Der darin zugrundeliegende Fragebogen (Risikoanalyse) lässt ein fertiges Schutzkonzept erstellen, welches bei den entsprechenden Behörden eingereicht werden muss.

Alle Informationen stehen auch ausführlich in der Arbeitshilfe „SCHÜTZEN & BEGLEITEN“ zur Verfügung. Die Arbeitshilfe kann kostenlos heruntergeladen, die Printversion kostenpflichtig bestellt werden.

Schützen & Begleiten

PDF, 3,5 MB

Arbeitshilfe zur Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt

Schützen & Begleiten

Printversion
5,00 €

Bestellhotline: 0800 2383680
Mail: zentrallager@adventisten.de
Art.-Nr. 3320

1 Vgl. § 1 Abs. 3 S. 3 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe; gesetze-im-internet.de/sgb_8)

2 Der Begriff „sexuelle Gewalt“ zeigt auf, dass es bei den zugrunde liegenden Taten um Gewalt geht, die mit sexuellen Mitteln verübt wird. Häufig wird auch von „sexualisierter Gewalt“ gesprochen, wodurch noch stärker verdeutlicht wird, dass Sexualität benutzt wird, um Gewalt und Macht auszuüben. Der Begriff „sexueller Missbrauch“ wird in der breiten Öffentlichkeit häufig synonym zu diesen beiden Begriffen verwendet. Er kommt auch im Strafgesetzbuch vor und meint dort – im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch – lediglich die strafbaren Formen sexueller Gewalt (vgl. beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch). In der vorliegenden Arbeitshilfe sprechen wir überwiegend von sexueller Gewalt.

3 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. Das BKiSchG ist ein Artikelgesetz; es besteht u. a. aus dem neuen Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie diversen Änderungen im SGB VIII.

4 Das Schutzkonzept hat seine gesetzliche Grundlage im § 79a SGB VIII. Weitere rechtliche Bezugspunkte sind die Schutzvorschriften des SGB VIII, insbesondere § 1 Abs. 3, §§ 8, 8a und 8b, § 9, §§ 45 und 47, §§ 72a.

5 Dies sind qualifizierte Fachinstitutionen wie Jugendämter, Beratungsstellen oder Einrichtungen, die junge Menschen bei akuter Gefährdung in Obhut nehmen.

6 Vgl. kein-raum-fuer-missbrauch.de

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