Aufklärung und Information

Kinder und Jugendliche müssen alters- und geschlechtsspezifisch darüber informiert werden, welche Formen sexueller Gewalt es gibt, dass sie diese nicht hinnehmen müssen und welche Rechte sie haben.1

Da sexuelle Gewalt in soziale Strukturen eingebettet ist, ist bei Aufklärung und Information stets auch an die Gesamtheit der Gemeindeglieder zu denken.

Durch eine intensive und umfassende Aufklärungsarbeit müssen Kinder und Jugendliche, ihre Familien und Gemeinden darüber informiert werden, welche Rechte Kinder haben und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden. Zudem muss ein besseres Verständnis dafür geschaffen werden, welche Ursachen sexuelle Gewalt hat und welche Auswirkungen diese nach sich zieht. Nur so kann es gelingen, eine Kultur der Wertschätzung, des Respekts und der Achtsamkeit über die engen Grenzen einer einzelnen Gruppe hinaus zu schaffen und zu pflegen.

Besonders wichtig für Kinder und Jugendliche ist es, zu wissen, an wen sie sich wenden können, wenn „etwas passiert ist“, ihnen etwas komisch vorkommt oder sie Fragen zum Thema haben. Deshalb sollte eine kompetente Vertrauensperson benannt werden und es sollte bekannt sein, wie diese zu erreichen ist.2 Solange keine Vertrauensperson aus dem Kreis der Ehrenamtlichen bestimmt ist, übernimmt der/die jeweils für die Gemeinde zuständige Pastor/-in die Stellung der Vertrauensperson.3

1 Zahlreiche Methoden und Spiele für 5- bis 16-Jährige bietet die Methodentasche 100% ICH zur Prävention sexueller Gewalt des DRK-Landesverbands Nordrhein e.V. (praevention.drk-nordrhein.de/100-ich)

2 Selbstverständlich steht auch Kindern und Jugendlichen die kostenfreie Rufnummer des Fachbeirats zur Verfügung: 0800 50 15 007.

3 Diese Person muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und ist eng an den Fachbeirat angebunden. Dies umfasst eine Berichtspflicht an den Fachbeirat sowie die Teilnahme an entsprechenden Schulungen.

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