Aus- und Weiterbildung

Um Schutz vor sexueller Gewalt gewähren zu können, braucht es ein breites Wissen über ihre Hintergründe. Unwissenheit führt zur Unsicherheit. Wer sich also auf den Weg macht, um sexuelle Gewalt zu unterbinden, braucht eine gewisse „Trittsicherheit“. Diese resultiert daraus, dass man  – um im Bild zu bleiben – weiß, wo man auftreten kann und Halt findet und wo nicht. Bei diesem Wissen geht es z. B. um die grundsätzlichen Fragen, was unter sexueller Gewalt zu verstehen ist, welche Täterstrategien bekannt sind und welche Symptome auf sexuelle Gewalt hindeuten können. Ebenso gilt es, sinn- und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen zu kennen, um dadurch sichere Orte für Kinder und Jugendliche schaffen und erhalten zu können.

Unsere Gemeindeordnung verlangt: „Alle, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, sollten regelmäßig ausgebildet werden, damit sie verstehen, wie Kinder geschützt und in ihrer Persönlichkeits- und Glaubensentwicklung gefördert werden können.“1 Nur wenn allen haupt- und ehrenamtlich Tätigen das nötige Wissen zum Thema Missbrauch vermittelt wird, können sie dessen Bedeutung durchdringen und die nötige Sensibilität entwickeln. Das Ziel von Fortbildungen ist es, Mitarbeitenden, die Entwicklung eines Schutzkonzepts mitzutragen und diese im Sinne eines Qualitätsmanagements kritisch zu prüfen. Die Durchführung von Schulungen könnten mit Unterstützung des Fachbeirats auch die Vertrauenspersonen innerhalb der Gemeinde übernehmen. Je nach Aufgabenbereich und Funktion sollten die Qualifizierungsmaßnahmen unterschiedliche Themen und Formen umfassen. Personen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in die Lage versetzt, Strukturen zu schaffen, die Risikofaktoren vermindern.

Die Qualifizierung dient also der Sensibilisierung für das Thema und der Befähigung, hinzuschauen, Verdachtsfälle besser zu erkennen, zu reagieren und zu wissen, wo Hilfe zu bekommen ist. Die Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen ersetzt allerdings nicht das Hinzuziehen externer Fachkräfte und Beratungsstellen im Fall von sexueller Gewalt innerhalb der kirchlichen Strukturen!

Weit über den Aspekt der sexuellen Gewalt hinausgehend, bietet das Religionspädagogische Institut (RPI) unserer Freikirche eine grundsätzliche Weiterbildung an, die Mitarbeitende im Kindergottesdienst, im kirchlichen Religionsunterricht sowie in der Familiendiakonie für ihren verantwortungsvollen Dienst qualifiziert.

1 Gemeindeordnung. 2016, S.222
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