Personalauswahl
Kirchliche Verantwortungsträger/-innen sind dafür zuständig, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen betraut werden, die neben den erforderlichen fachlichen Fähigkeiten auch über die persönliche Eignung verfügen.
Im Sinne des Schutzkonzepts kann es nicht sein, dass man in einer Gemeinde oder Gruppe froh über jede Person ist, die zur Mitarbeit bereit ist, und sie demzufolge mitarbeiten lässt. Gerade dann, wenn das Potenzial an fähigem Personal gering erscheint, besteht die Neigung, die Bereitschaft zur Mitarbeit nicht durch vermeintlich überflüssiges Nachfragen und das Voraussetzen von zusätzlichen Eignungskriterien zu gefährden. Häufig wird auch auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verzichtet, da dies angeblich nur eine zusätzliche Belastung für die zur Mitarbeit bereite Person darstellen würde.
In einer Ortsgemeinde können z. B. im Vorfeld einer Gemeindewahl Gespräche stattfinden, in denen die Thematik der sexuellen Gewalt aufgegriffen wird. Bevor Personen in ein Team von Mitarbeitenden gebeten werden, sei es für einen längeren Zeitraum oder für eine einzelne Maßnahme, sollten auch mit ihnen Gespräche geführt werden, in denen sexuelle Gewalt thematisiert wird. Gibt es bereits ein Schutzkonzept, so muss dies mit der neu zu wählenden oder beauftragten Person besprochen und ihr ausgehändigt werden. Dem Verhaltenskodex muss auf jeden Fall mittels Unterschrift zugestimmt werden.
Es darf nur mitarbeiten, wer den Verhaltenskodex unterzeichnet und sich danach verhält!
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